Forstbetrieb
Im Zuge der Privatisierung von Bergbauflächen, nach 1990 im Süden von Leipzig, erwarb Ronald Müller die Trageser Halde und gründete den Forstbetrieb Müller.
Nach dem sächsischen Waldgesetz und in Obhut offizieller, verantwortlicher Strukturen sind zertifizierte Forstdienstleistungsbetriebe, qualifizierte Mitarbeiter und Freiberufler nunmehr dabei, in den kommenden Jahren durch ökologisch ausgerichtete Waldumbaumaßnahmen für einen standortgerechten, nachhaltig bewirtschafteten Wald zu sorgen.
Folgende Standards gelten für PEFC-zertifizierte Forstbetriebe
- Statt Monokulturen werden Mischbestände gefördert
- Kahlschläge sind bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich zu unterlassen
- Pflanzenschutzmittel sind das wirklich letzte Mittel zur Rettung des Bestandes
- Forstmaschinen müssen ausgewiesene Gassen (mindestens 20 m) nutzen, um die Bodenverdichtung so gering wie möglich zu halten
- Nur qualifizierte Dienstleister und Lohnunternehmer werden eingesetzt
- Der Wald muss frei von gentechnisch veränderten Organismen bleiben
- Wildbestände sind zur Sicherung der Waldverjüngung anzupassen
- Totholz muss zur Steigerung der Artenvielfalt erhalten werden
- Maschinen dürfen im Wald nur mit Bioölen betrieben werden
- Düngung darf nicht zur Ertragssteigerung eingesetzt werden